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   BFH, 01.07.2009 - VII B 78/09   

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https://dejure.org/2009,7440
BFH, 01.07.2009 - VII B 78/09 (https://dejure.org/2009,7440)
BFH, Entscheidung vom 01.07.2009 - VII B 78/09 (https://dejure.org/2009,7440)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - VII B 78/09 (https://dejure.org/2009,7440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einwendungen gegen den Ergänzungsbescheid nach § 278 Abs. 2 FGO; Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • Judicialis

    AO § 278 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Klärungsbedürftigkeit des Begriffs der "bestehenden Steuerrückstände" und des Tatbestandsmerkmals der "Zuwendung"

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Klärungsbedürftigkeit des Begriffs der "bestehenden Steuerrückstände" und des Tatbestandsmerkmals der "Zuwendung"

  • datenbank.nwb.de

    Bestehende Steuerrückstände im Sinne des § 278 Abs. 2 AO; Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.02.2005 - III B 90/04

    Eheliche Lebensgemeinschaft, Nachweis

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - VII B 78/09
    Wird ein Verfahrensmangel geltend gemacht, so muss der Beschwerdeführer ausgehend von der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG insbesondere für eine schlüssige Aufklärungsrüge (vgl. § 76 Abs. 1 FGO) dartun, dass eine nicht berücksichtigte Tatsache auch aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen sei (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2005 III B 90/04, BFH/NV 2005, 1329).
  • BFH, 07.11.2006 - VII B 29/06

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; LSt-Haftung

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - VII B 78/09
    Hat das FG seine Entscheidung mit einer sog. kumulativen Begründung versehen, von der jede für sich das Ergebnis des angefochtenen Urteils trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund schlüssig dargetan werden (Senatsbeschluss vom 7. November 2006 VII B 29/06, BFH/NV 2007, 399).
  • BFH, 28.03.2003 - VII B 231/02

    Unentgeltliche Zuwendung i.S.d. § 278 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - VII B 78/09
    Die dem zugrunde liegende Rechtsauffassung des FG, dass die Zuwendung, wie sie § 278 Abs. 2 AO verlangt, weder von subjektiven Motiven noch von internen Vereinbarungen der Eheleute abhängt, entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2003 VII B 231/02, BFH/NV 2003, 1033, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.1994 - X B 9/94

    Stundung einer aus der Aufdeckung stiller Reserven entstandenen Steuer

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - VII B 78/09
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn diese offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 1994 X B 9/94, (BFH/NV 1995, 472, m.w.N.).
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